Teilnahmebedingungen
- 1 Gutscheinwert und Einlösevoraussetzungen
(1) Der Gutschein hat einen Wert von 5.000,00 € brutto.
(2) Voraussetzung für die Einlösung ist der Abschluss eines Kaufvertrages über eine Einbauküche mit einem Mindest-Nettogesamtauftragswert von 10.000,00 €.
(3) Maßgeblich ist der Nettowarenwert der Küche ohne Nebenleistungen, Dienstleistungen, Fremdleistungen oder Zubehör, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- 2 Anteiligkeit bei Unterschreitung des Mindestauftragswertes
(1) Wird der Mindest-Nettogesamtauftragswert gemäß §1 Abs. 2 unterschritten, reduziert sich der Gutscheinwert proportional im Verhältnis des tatsächlichen Nettogesamtauftragswertes zu 10.000,00 €.
(2) Ein Anspruch auf den vollen Gutscheinwert besteht in diesem Fall nicht.
- 3 Personengebundenheit und Übertragbarkeit
(1) Der Gutschein ist ausschließlich durch den Gewinner der Tombola einlösbar.
(2) Eine Übertragung auf Dritte ist ausgeschlossen.
(3) Eine Barauszahlung, Verzinsung oder anderweitige Vergütung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen.
- 4 Einlösung und Vertragsschluss
(1) Der Gutschein kann ausschließlich bei Abschluss eines Kaufvertrages mit der WEKUmat Küchenwerk GmbH eingelöst werden.
(2) Der Gutschein ist vor Vertragsabschluss vorzulegen.
(3) Eine nachträgliche Verrechnung nach Vertragsabschluss ist ausgeschlossen.
- 5 Verpflichtung zur Kontaktaufnahme
(1) Zur Einlösung des Gutscheins ist der Gewinner verpflichtet, vor Vertragsabschluss persönlich Kontakt mit dem Geschäftsführer, Herrn Philipp Kühn, aufzunehmen.
(2) Die Einlösung erfolgt ausschließlich nach individueller Abstimmung.
- 6 Kombinationsverbot
(1) Der Gutschein ist nicht mit anderen Rabattaktionen, Preisnachlässen, Gutscheinen oder Sonderkonditionen kombinierbar.
(2) Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der WEKUmat Küchenwerk GmbH.
- 7 Gültigkeit
(1) Der Gutschein ist befristet gültig bis zum 31.12.2028.
(2) Maßgeblich ist der Zeitpunkt des rechtsverbindlichen Vertragsabschlusses.
(3) Nach Ablauf der Frist verfällt der Gutschein ersatzlos.
- 8 Anrechnung
(1) Der Gutschein wird einmalig auf den Nettokaufpreis angerechnet.
(2) Eine Aufteilung auf mehrere Verträge ist ausgeschlossen.
- 9 Ausschlüsse
(1) Der Gutschein gilt nicht für:
- a) bereits bestehende oder abgeschlossene Aufträge,
- b) Einzelkäufe von Elektrogeräten,
- c) Ersatzteile,
- d) Dienstleistungen oder Montageleistungen,
- e) nachträgliche Auftragserweiterungen.
(2) Die WEKUmat Küchenwerk GmbH behält sich vor, bestimmte Leistungen von der Anrechnung auszunehmen, sofern sachlich gerechtfertigt.
- 10 Steuerliche Behandlung
(1) Der Gutschein stellt einen Preisnachlass dar und wird entsprechend auf den Rechnungsbetrag angerechnet.
(2) Eine separate steuerliche Ausweisung erfolgt nicht.
- 11 Haftung und Missbrauch
(1) Bei Verlust, Diebstahl oder Missbrauch des Gutscheins übernimmt die WEKUmat Küchenwerk GmbH keine Haftung.
(2) Der Gutschein kann bei Verdacht auf Missbrauch oder Manipulation für ungültig erklärt werden.
- 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WEKUmat Küchenwerk GmbH.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.